Doktorand/in, Post-doc Stelle am Lehrstuhl Kirchenrecht
Doktorand/in, Post-doc Stelle
am Lehrstuhl Kirchenrecht
Am Lehrstuhl für Kirchenrecht der Katholisch-Theologischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum ist zum 1. Juni 2016 eine Teilzeitstelle (19,9150 Wochenstunden) einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. eines wissenschaftlichen Mitarbeiters (TV-L 13) zu besetzen.
Die Stelle ist auf drei Jahre befristet.
Aufgabe der Stelleninhaberin bzw. des -inhabers ist die Mitwirkung an den Lehrstuhlaufgaben in Forschung und Lehre.
In der Lehre (Lehrverpflichtung bei einer Teilzeitstelle: 2 SWS) gehört die Konzeptionierung und Mitarbeit an einem kirchenrechtlichen Moot Court, einer Summerschool im Ausland sowie die Durchführung empirischer Methodenseminare zu den Aufgaben der Stelleninhaberin bzw. des -inhabers.
Die Möglichkeit zur wissenschaftlichen Qualifikation (Promotion, Habilitation) ist gegeben und ausdrücklich erwünscht.
Wir wollen an der Ruhr-Universität Bochum besonders die Karrieren von Frauen in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, fördern und freuen uns daher sehr über Bewerberinnen. Auch die Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter und gleichgestellter Bewerber und Bewerberinnen sind herzlich willkommen.
Bewerbungsfrist: 31. März 2016
Insoweit der Forschungsschwerpunkt des Lehrstuhls auf der rechtstheoretischen und rechtssoziologischen Untersuchung des kirchlichen Rechts und der Rechtsanwendung im Angesicht der säkularen und pluralen Moderne liegt, wird eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter gesucht, die bzw. der durch ein mit einer der beiden Bestnoten abgeschlossenes Studium der Soziologie (mit religions- oder rechtssoziologischem Schwerpunkt), der Religionswissenschaft (mit religionsrechtlichem Schwerpunkt), der Theologie (mit kanonistischem Schwerpunkt), der Rechtswissenschaft (mit rechtssoziologischem oder religionsrechtlichem Schwerpunkt) o. ä. im Feld von Recht und Religion ausgewiesen und mit den Methoden der empirischen Sozialforschung vertraut ist.
Bewerbungen mit den üblichen und
aussagekräftigen Unterlagen an
kirchenrecht@rub.de.
Erbeten wird zudem eine dreiseitige
schriftliche Arbeitsprobe.