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Universitätsprofessur (W3) "Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung"

Die HafenCity Universität Hamburg - Universität für Baukunst und Metropolenentwicklung (HCU) ist eine thematisch auf die gebaute Umwelt fokussierte Hochschule. Die HCU vereint unter einem Dach alle Aspekte des Bauens in Gestaltung und Entwurf, Ingenieur- und Naturwissenschaften sowie Geistes- und Sozialwissenschaften. Die HCU ist konsequent interdisziplinär organisiert. Zu der besonderen Qualität der Universität gehört, dass alle Fachgebiete in Forschung und Lehre integriert betrachtet werden. Anwendungsbe-zug, technisches Wissen, multiperspektivische Reflexionen und gestalterische Kreativität sind die Charakteristika der Ausbildung an der HCU.

An der HCU ist zum 01.04.2022 eine Professur mit folgender Denomination zu besetzen:
Universitätsprofessur W3
„Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung“
(Stellen-Nr.: 2021-HCU-04)
Ausstattung der Professur
Die Ausschreibung erfolgt nach § 16 Abs. 2 Nr. 4 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG). D.h. im Falle einer Erstberufung erfolgt die Berufung auf Zeit. Nach positiver Evaluation erfolgt die Umwandlung in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis.

Die Lehrverpflichtung der Professur beträgt 9 Semesterwochenstunden, die primär in den Stu-diengängen der Architektur und Stadtplanung (B.Sc. und M.Sc.) zu erbringen sind. Das Lehrspektrum umfasst die Fächer „Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung“.

Die Denomination der ausgeschriebenen Stelle steht nach § 12 Abs. 7 HmbHG unter dem Vorbehalt einer Überprüfung in angemessenen Abständen.

Was erwarten wir von Ihnen?
Die Professur widmet sich der Entwicklung und Gestaltung von Landschaftsräumen im Kontext der aktuellen Herausforderungen gesellschaftlicher, klimatischer, infrastruktureller sowie digitaler Wandlungsprozesse. Die Professur soll zu dem interdisziplinären Forschungsschwerpunkt der nachhaltigen und klimagerechten Architektur, Stadt- und Infrastrukturentwicklung an der HCU in Bezug auf Inhalte, Methoden und Instrumente der Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung im nationalen sowie internationalen Kontext beitragen und diesen weiterentwickeln.

Grundvoraussetzung für die ausgeschriebene Position sind eine ausgezeichnete Qualifikation und hervorragende fachbezogene Leistungen in der Forschung und im Transfer in den Bereichen der Landschaftsarchitektur, Landschafts- und Freiraumplanung. Darüber hinaus wird eine fachübergreifende Grundeinstellung und Anschlussfähigkeit zu den Disziplinen Architektur, Stadtplanung sowie Bauingenieurwesen gewünscht. Insbesondere erwarten wir eine nachgewiesene, dem universitären Anspruch gerecht werdende Forschungskompetenz, belegt durch i.d.R. eine überdurchschnittliche Promotion sowie zusätzliche Forschungsleistungen, nachgewiesen u. a. durch Drittmittelfinanzierte Forschungsprojekte, hochwertige Publikationen oder auch besondere Ausstellungs- und Wettbewerbserfolge. Es sollen relevante Beiträge zur wissenschaftlichen Weiterentwicklung des Fachgebiets und benachbarter Gebiete geleistet werden. Darüber hinaus wird erwartet, dass Drittmittelerfahrung nachgewiesen wird (insb. DFG, BMBF, EU). Die Bewerber*in soll sehr gute pädagogische Fähigkeiten und hohe Lehrkompetenz vorweisen, i.d.R. nachgewiesen durch mehrjährige eigenverantwortliche und evaluierte Hochschullehre. Lehrveranstaltungen sollen in deutscher wie auch englischer Sprache gehalten werden. Erfahrungen in der interdisziplinären und internationalen Zusammenarbeit sowie ein wissenschaftliches Netzwerk werden vorausgesetzt. Von der Bewerber*in wird die aktive Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung, insbesondere in den Studienprogrammen Architektur und Stadtplanung, erwartet.

Als Bewerber*in verfügen Sie über die Einstellungsvoraussetzungen für Professor*innen nach § 15 HmbHG.

Was sind Ihre Aufgaben?
Die Professur vertritt das Themengebiet Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung in Forschung und Lehre und deckt dabei entwurfliche, planerische, theoretische, instrumentelle und technische Aspekte in den unterschiedlichen Handlungsfeldern ab. Sie soll angesichts der Herausforderungen des Klimawandels bei sich gleichzeitig verdichtenden und wachsenden Metropolen wissenschaftliche Antworten in Bezug auf landschafts- und freiraumbezogene Strategien, Instrumente und Technologien der Architektur, Stadt-, und Infrastrukturwicklung erarbeiten. Im Einzelnen seien genannt:

In der Lehre:

Ökologische, naturwissenschaftliche, historische, soziale und ästhetische Grundlagen
des Entwerfens und Planens von Landschaften aus nationaler und internationaler Perspektive
Innovative konzeptionelle, methodische und entwurfsbasierte Ansätze für die Landschaftsentwicklung und -gestaltung auf unterschiedlichen Maßstabsebenen
Entwicklung und Gestaltung urbaner Freiräume unter besonderer Berücksichtigung der Kooperation von Akteuren
Grundlagenlehre in den Studiengängen Architektur und Stadtplanung, Betreuung interdisziplinärer Entwürfe sowie interdisziplinäre Kooperationen mit anderen Studienprogrammen

In der Forschung:

Reflexives und transformatives Erforschen, Entwerfen und Planen urbaner Landschaften in enger Verknüpfung zu den Wissens- und Entwurfsbereichen der Architektur, Stadtplanung und des Bauingenieurwesens
Entwicklung von Forschungsaktivitäten zu Klimaschutz und Klimaanpassung in urbanen Räumen, auch in Zusammenarbeit mit anderen Fachgebieten der HCU

Spezifische Voraussetzungen

Ein überdurchschnittlich abgeschlossenes Studium der Landschaftsarchitektur bzw. Landschafts- und Freiraumplanung
Eine qualifizierte Promotion im Bereich der Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung oder Nachweis einer gleichwertigen wissenschaftlich-künstlerischen Qualifi-kation. Eine herausragende Entwurfskompetenz, nachgewiesen durch eigene Projekte der Landschaftsarchitektur und Freiraumplanung
Herausragende Forschungskompetenz und -erfahrung, nachgewiesen durch eigene Forschungsprojekte im nationalen und internationalen Kontext
Administrative, organisatorische und soziale Kompetenz, pädagogische und didaktische Eignung für die Lehre (sowohl in deutscher wie auch englischer Sprache) und Eignung zur Führung eines Forschungsbereichs
Nachgewiesene Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit und Netzwerkbildung
Ein eigener Forschungs- und Lehransatz im Bereich Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung.

Die HCU fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern. In der Gruppe der Professuren sind Frauen unterrepräsentiert (§ 3 Abs. 1 und 3 des HmbGleiG). Wir fordern qualifizierte Frauen ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Sie werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Schwerbehinderte haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Bewerberinnen und Bewerbern gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

Eine zusätzliche PDF- Version in einer einzigen Datei auf CD oder USB-Stick ist erwünscht.

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen Ihnen neben dem Präsidialbüro der HCU Prof. Dr. Jörg Pohlan (joerg.pohlan@hcu-hamburg) und Prof. Dipl.-Ing. Gesine Weinmiller (gesine.weinmiller@hcu-hamburg.de) zur Verfügung.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 1. September 2021 an die:

HafenCity Universität Hamburg
Personalverwaltung
Stellen-Nr.: 2021-HCU-04
Henning-Voscherau-Platz 1
20457 Hamburg

Oder bewerben Sie sich gerne per E-Mail: bewerbung@vw.hcu-hamburg.de.

Wir weisen Sie darauf hin, dass im Falle eines Vorstellungsgespräches grundsätzlich keine Kosten für Reise und Unterkunft übernommen werden können. Der HCU ist es aufgrund der Vielzahl von Bewerbungen leider nicht möglich, übersandte Bewerbungsunterlagen zurückzusenden. Bitte reichen Sie daher keine Originale ein. Sofern Sie Ihrer Bewerbung einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag beifügen, erhalten Sie die Unterlagen selbstverständlich unaufgefordert zurück.

Veröffentlicht am
05.08.2021
Bewerbungsfrist
01.09.2021

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